Rücktritt vom Wanderritt

Regeln der Deutschen Wanderreiter-Akademie e.V.

Wanderreit-Betriebe arbeiten ohne Verwaltungsapparat und sind viel mit ihren Pferden unterwegs. Deshalb müssen sie sich auf die Buchung ihrer Reiter verlassen können.

 

90 Tage vor Beginn des Wanderrittes bestätigt der Reiter seine Buchung durch Überweisung einer Anzahlung in Höhe 50% des Wanderritt-Pauschalpreises.

 

Beim Rücktitt des Reiters vom Wanderritt – egal aus welchem Grund – bemühen sich beide (Reiter und Betrieb) um einen Ersatzreiter.
Wird kein Ersatzreiter gefunden, steht dem Betrieb folgender Ersatzanspruch zu:

  • bis 60 Tage vor dem Rittbeginn 50% des Pauschalpreises,
  • 59 bis 30 Tage vorher 70%
  • 29 bis 10 Tage vorher 80%
    sowie
  • 9 Tage und später 100% des Pauschalpreises.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.